Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Philip Laskowski, Greesbergstraße 7, 50668 Köln (nachfolgend: „PL“)
1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die PL mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.
(2)Sie bestätigen vor Inanspruchnahme der Dienste und Dienstleistungen von PL, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein und ausschließlich wegen des Auf-beziehungsweise Ausbaus Ihrer (neben-)gewerblichen Tätigkeit die Dienste von PL in Anspruch zu nehmen beziehungsweise diesbezügliche Verträge mit PL einzugehen.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als PL ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn PL in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
2 Leistungen von PL / Mitwirkung des Kunden
(1) PL erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung und Softwareentwicklung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet PL dabei nicht die Erbringung eines Werks. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch des Kunden auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von PL zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch PL, bleibt der Vergütungsanspruch von PL unberührt.
(3) In Bezug auf die von PL zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht PL ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter / Werbepartner wie Facebook oder Google nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise ist PL nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von PL wird durch eine solche Maßnahme nicht berührt.
3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen PL und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.), schriftlich (z.B. auf Veranstaltungen, Messen) oder online (z.B. Onlineshop, E-Mail, HubSpot) erfolgen.
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen PL und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Schweigen von PL gilt dabei nicht als Zustimmung.
(3) Vertragsschlüsse auf Veranstaltungen (z.B. Konferenzen, Messen, Summits) erfolgen in der Regel schriftlich unter Benutzung eines separaten Auftragsformulars von PL.
4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von PL angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von PL erfolgt im Wege der Vorkasse sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von PL ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von PL ist anders lautend. Eine PL erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde PL nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Es ist folgendes Muster vom Kunden zu benutzen:
—–
Philip Laskowski, Greesbergstraße 7, 50668 Köln und dessen Erfüllungsgehilfen werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto
IBAN: ………………………………………………………..(bitte eintragen)
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Philip Laskowski Greesbergstraße 7, 50668 Köln …………………………………………….und dessen Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
Vorname und Name des Kontoinhabers
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
Postleitzahl und Ort
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN:
Ort, Datum
Unterschrift des Kontoinhabers
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(4) PL stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an PL zu überweisen und die durch die Rückbuchung bei PL veranlassten Kosten zu übernehmen. Darüber informiert PL den Kunden separat.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die individualvertraglich festgelegte Laufzeit. Für die Dauer der Laufzeit steht dem Kunden kein Kündigungsrecht zu, freie Kündigungsrechte sind insoweit ausgeschlossen.
(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
6 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch PL beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei PL eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei PL vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält PL sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber PL in Verzug, ist PL berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. PL wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
7 Erfüllung
(1) PL wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. PL ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass PL bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird PL innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist PL gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von PL unberührt.
8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) PL und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) nur im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern von PL entfernt der Kunde eine über PL abgegebene Bewertung dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen PL und dem Kunden.
(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von PL (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von PL zu wahren. PL ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von PL innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen.
9 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass PL überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos, Videos, Texte) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt PL insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
10 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von PL erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von PL für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die PL nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an PL über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
11 Haftung
(1) PL haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PL nur
- a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet PL nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) PL haftet nicht für Verhalten und Handlungen dritter Werbepartner (z.B. Facebook, Google).
(4) Der Kunde ist für die Rechtskonformität seiner Internetpräsenzen (Homepages, Landingpages, Werbeseiten, etc) ausschließlich selbst verantwortlich.
12 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an PL die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Die Parteien werden eine separate Vereinbarung über Datenverarbeitung im Auftrag schließen.
13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von PL maßgebend.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von PL. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von PL.
AGB Stand: 08.07.2019 ©